Die regionalen Gasnetzbetreiber der Schweiz wurden vom Bund mittels Verordnung dazu verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz auch bei einer allfällige Mangellage mit Gas versorgt wird: Sie müssen in den Nachbarländern der Schweiz zusätzliche Speicherkapazitäten kaufen und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen sichern.
Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt über die Netznutzungsentgelte, welche die regionalen Gasnetzbetreiber den Gasversorgern verrechnen. Von Oktober 2022 bis März 2023 erheben die regionalen Gasnetzbetreiber eine Abgabe für die Sicherstellung der Lieferkapazitäten. Im genannten Zeitraum wird SH POWER ihren Gaskundinnen und -kunden diese temporäre Sicherstellungsabgabe in der Höhe von 0.220 Rappen pro Kilowattstunde (exklusive Mehrwertsteuer) weiterverrechnen. Sie wird auf der Rechnung als separate Position ausgewiesen.
Gas selbst wird bis Ende Jahr nicht teurer
Der Preis für das gelieferte Gas bleibt bis Ende Jahr 2022 stabil. Ab Januar 2023 wird sich der anhaltend hohe Marktpreis für Gas jedoch auch auf die Preise für die Kundinnen und Kunden von SH POWER auswirken.