Darum steigen die Strompreise

Stausee

Im Jahr 2024 fällt die Stromrechnung für die Kundinnen und Kunden von SH POWER höher aus als dieses Jahr. Was die Gründe dafür sind und wie die Strompreise durch die Regulierungsbehörde ElCom überwacht werden – ein Überblick.

23 Franken pro Monat – etwa so viel hat ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4 500 Kilowattstunden im kommenden Jahr mehr auf der Stromrechnung als in diesem Jahr. Die Strompreise für die grundversorgten Kundinnen und Kunden von SH POWER erhöhen sich per 1. Januar 2024 um durchschnittlich 24 Prozent. «Gründe für die Preiserhöhung sind gestiegene Beschaffungskosten für die Energie, steigende Kosten für die Netznutzung sowie eine neue Abgabe, über welche der Bund Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter finanziert», erklärt Hagen Pöhnert, Vorsitzender der Geschäftsleitung von SH POWER. 

Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Die Komponente Energie ist der Preis für die Produktion und die Beschaffung der Energie, also des Stroms. Die Komponente Netznutzung ist der Preis für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt des Stromnnetzes sowie für die Sicherstellung der Stabilität des gesamtschweizerischen Stromnetzes durch die nationale Netzbetriebsgesellschaft Swissgrid. Eine weitere Komponente sind Abgaben des Bundes.

Energie: Nachwirkungen der Marktverwerfungen 

Den grössten Anteil an den steigenden Strompreisen hat die Preiskomponente Energie. Sie verteuert sich aufgrund gestiegener Beschaffungskosten. Einen Teil des Stroms für das Jahr 2024 hat SH POWER während des Jahres 2022 beschafft, als die Handelspreise aufgrund der Verwerfungen an den Energiemärkten in die Höhe schossen.

«Wir beschaffen den Strom in Tranchen über mehrere Jahre verteilt. Damit senken wir die Preisrisiken und glätten Preisschwankungen.»

Hagen Pöhnert sagt: «Wir beschaffen den Strom in Tranchen über mehrere Jahre verteilt. Damit senken wir die Preisrisiken und glätten Preisschwankungen.» Mit der Beschaffung zuwarten, bis die Handelspreise wieder tiefer werden, sei in einer solchen Situation keine Option, betont er: «Das wäre ein zu hohes Risiko. Es ist jeweils nicht absehbar, wie lange und wie hoch die Handelspreise noch steigen und wann sie wieder sinken.» 

Zusätzlich in die Höhe getrieben wurden die Beschaffungskosten durch die lang anhalten Trockenheit im Jahr 2022: «Aufgrund der witterungsbedingt unterdurchschnittlichen Produktionsmengen des Wasserkraftwerks Schaffhausen mussten wir den fehlenden Strom aus Eigenproduktion durch teure Beschaffungen am Markt ersetzen», erklärt Hagen Pöhnert. 

Da gesetzlich festgelegt ist, dass Preisanpassungen in der Grundversorgung nur jahresweise erfolgen dürfen, wirken sich steigende wie auch sinkende Beschaffungskosten immer verzögert auf die Strompreise der Folgejahre aus – so wie dies auch jetzt der Fall ist. 

Netznutzung: steigende Kosten für vorgelagertes Netz

Bei der zweiten Komponente des Strompreises, der Netznutzung, kommt es aufgrund externer Kostenfaktoren zu einer Preissteigerung: «Der Betreiber des vorgelagerten Netzes, über welches Strom in unser Netz und aus unserem Netz fliesst, erhöht auf das Jahr 2024 seine Preise. Entsprechend haben wir in diesem Bereich höhere Kosten, welche sich nächstes Jahr auf unsere Preise für die Netznutzung auswirken», sagt Hagen Pöhnert. 

Zudem hebt die nationale Netzbetriebsgesellschaft Swissgrid den Preis der Systemdienstleistungen an. Mit den Systemdienstleistungen sorgt Swissgrid für einen ständigen Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion und damit für Stabilität im gesamtschweizerischen Stromnetz. Da sich der dafür notwendige Strom verteuert hat, muss Swissgrid die gestiegenen Kosten an die Stromkundinnen und Stromkunden weiterverrechnen. 

Abgaben: Investitionen in die Versorgungssicherheit

Die Abgaben – die dritte Komponente des Strompreises – steigen aufgrund der neuen Abgabe  «Stromreserve», welche ab Jahresbeginn 2024 erhoben wird. Als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Strommangellage hat der Bund Massnahmen, wie eine Wasserkraftreserve in Stauseen und mehrere Reservekraftwerke realisiert. Damit wird die Versorgungssicherheit der Schweiz im Winterhalbjahr erhöht. Finanziert werden die Massnahmen über die Einnahmen aus dieser neuen Abgabe.

Regulierungsbehörde ElCom überwacht Strompreise

Eine Frage, die bei steigenden Strompreisen jeweils auftaucht: Machen die Energieversorger bei so hohen Strompreisen mehr Gewinn? «Nein», sagt Hagen Pöhnert, «Die Strompreise der Grundversorgung sind reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Die Energieversorger dürfen die Kosten für den Betrieb des Stromnetzes und für die Beschaffung des Stroms vollständig in die Preise einrechnen. Darüber hinaus darf pro Kundin oder Kunde jährlich ein Beitrag von 75 Franken – ab 2024 sind es nur noch 60 Franken – einkalkuliert werden, der alle weiteren Kosten, beispielsweise für die Verrechnung, den Kundendienst oder die Kundenkommunikation abdecken muss. Diese Vorgaben ermöglichen in der Grundversorgung also kaum einen Gewinn, auch bei marktbedingt hohen Strompreisen nicht.»

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden von der Regulierungsbehörde Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht. Die Schweizer Energieversorger müssen ihr jeweils bis Ende August ihre Strompreise der Grundversorgung für das Folgejahr vorlegen. Die Elcom führt eine Plausibilitätsprüfung der Strompreise durch. Ist eine Preiserhöhung nicht plausibel, folgen zusätzliche Abklärungen mit dem Energieversorger. Kann der Energieversorger die Preiserhöhung nicht ausreichend begründen, untersagt die Elcom diese. Sie kann sogar rückwirkende Preissenkungen anordnen. 

Marktentwicklungen bestimmen Strompreise

Wie sich die Strompreise nach 2024 entwickeln, ist laut Hagen Pöhnert schwierig vorauszusagen: «Dies hängt primär von den Marktentwicklungen ab. Die Handelspreise sind zwar nicht mehr astronomisch hoch, liegen aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Wir müssen daher davon ausgehen, dass sie zumindest mittelfristig nicht mehr auf jenes Niveau sinken, welches sie noch zu Jahresbeginn 2021 hatten».