Die Strompreise für die grundversorgten Kundinnen und Kunden von SH POWER erhöhen sich per Jahresbeginn 2024 durchschnittlich um rund 24 Prozent. Bei einem Vier-Personen-Haushalt, der jährlich 4 500 Kilowattstunden Strom verbraucht, fallen die durchschnittlichen Kosten pro Monat nächstes Jahr um rund 23 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) höher aus als im laufenden Jahr.
Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Die Komponente Energie ist der Preis für die Produktion und die Beschaffung des Stroms. Die Komponente Netznutzung ist der Preis für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt des Netzes sowie für die Systemdienstleistungen der nationalen Netzbetriebsgesellschaft Swissgrid. Eine weitere Komponente sind Abgaben.
Der Preis für die Energie erhöht sich infolge gestiegener Beschaffungskosten, welche sich jeweils zeitverzögert auf die Strompreise der Folgejahre auswirken. Wie die meisten Energieversorger beschafft SH POWER den Strom in Tranchen über mehrere Jahre verteilt. Damit werden Preisrisiken gesenkt und Preisschwankungen geglättet. Einen Teil des Stroms für das Jahr 2024 hat SH POWER während des Jahres 2022 beschafft, als die Handelspreise aufgrund der Verwerfungen an den Energiemärkten sehr hoch waren. Zusätzlich musste SH POWER im Jahr 2022 am Markt Ersatzbeschaffungen für fehlenden Strom aus Eigenproduktion tätigen, da das Wasserkraftwerk Schaffhausen aufgrund der Trockenheit ausserordentlich wenig Strom produzierte. Der ersatzweise beschaffte Strom war massiv teurer, als wenn er im Wasserkraftwerk Schaffhausen hätte produziert werden können.
Bei der Netznutzung kommt es aufgrund externer Kostenfaktoren zu einer Preissteigerung. So erhöht der Betreiber des vorgelagerten Netzes im kommenden Jahr seine Tarife. Zudem hebt die nationale Netzbetriebsgesellschaft Swissgrid den Preis der Systemdienstleistungen für die Stabilität des gesamtschweizerischen Netzes an.
Die Abgaben steigen aufgrund der neuen Abgabe «Stromreserve», welche per 1. Januar 2024 eingeführt wird. Mit den Einnahmen finanziert der Bund Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter, welche als Reaktion auf das Risiko einer Strommangellage eingeführt worden waren.