Abmeldung von der Steuerung Ihrer Geräte

In Ihrem Haushalt ist ein steuerbares Gerät installiert: zum Beispiel ein Elektroboiler oder eine Wärmepumpe. Solche Geräte können durch uns als Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) automatisch zu bestimmten Zeiten gesteuert ein- oder ausgeschaltet werden. Mit Ihren Flexibilitäten tragen sie dazu bei, das Stromnetz zu entlasten und Netzkosten zu senken. Auf dieser Seite können Sie sich von der Steuerung durch SH POWER abmelden.

Das sollten Sie wissen:

  • Wenn Sie das Formular absenden, beenden wir die Steuerung Ihrer Geräte durch uns.
  • Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Abmeldung.
  • Die Abschaltung erfolgt innerhalb von drei Monaten.
  • Falls technische Anpassungen notwendig sind, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Mögliche Auswirkungen:

  • Das Beenden der Steuerung kann Auswirkungen auf Ihren Stromtarif haben.
  • In dringenden Netz-Notfällen dürfen steuerbare Geräte weiterhin kurzzeitig gesteuert werden (gesetzlich geregelt).
  • Das Abschalten der bestehenden Steuerung ist für Sie kostenlos.
  • Falls Sie künftig eine eigene Steuerung umsetzen möchten, können dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Wichtig:
Möchten Sie die Steuerung beibehalten, müssen Sie nichts unternehmen. Diese Seite ist nur für Kundinnen und Kunden gedacht, die sich aktiv abmelden möchten.

Häufige Fragen

Flexibilität bedeutet, dass bestimmte Geräte oder Anlagen ihren Stromverbrauch oder ihre Stromproduktion zeitlich verschieben können. Beispiele: Eine Wärmepumpe kann etwas später einschalten oder ein Boiler zu bestimmten Zeiten betrieben werden.

Flexibilitäten helfen, das Stromnetz stabil zu halten – besonders, wenn Solarstrom unregelmässig ins Netz eingespeist wird oder grosse Verbraucher eingeschaltet werden. So können Engpässe vermieden und die vorhandene Infrastruktur besser genutzt werden.

Ohne flexible Verbraucher und Speicher müssten Netze viel aufwändiger und teurer ausgebaut werden. Wenn Kundinnen und Kunden mithelfen, können wir die Energiewende gemeinsam günstiger und nachhaltiger gestalten.

Ja, viele Haushalte haben bereits Geräte, die flexibel sind: Aktuell werden von SH POWER Wärmepumpen, Boiler oder Speicherheizungen gesteuert.

Typische Beispiele:

  • Wärmepumpen
  • Elektroboiler
  • Speicherheizungen
  • Zusatz- oder Notheizungen von Wärmepumpenanlagen
  • Ladegeräte für Elektroautos
  • Batteriespeicher
  • Photovoltaikanlagen (PV)

Fragen Sie sich: «Kann mein Gerät auch etwas später laufen, ohne dass es für mich einen Nachteil hat?» Wenn ja, dann ist es eine mögliche Flexibilität.

Ja, mit Einschränkungen. Bei zentralen Anlagen (z. B. Boiler oder Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus) entscheidet die Eigentümerschaft/Verwaltung – eine Teilnahme erfolgt dann für das ganze Gebäude. Für eigene Installationen (z. B. Boiler in der Wohnung) brauchen Sie die Zustimmung der Eigentümerschaft/Verwaltung nicht.

Sie können von günstigeren Stromtarifen profitieren, wenn wir die Flexibilität bei Ihnen steuern dürfen oder wir schalten Ihre Flexibilität in der günstigeren Niedertarifzeit. Ausserdem leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende.

Ja. Jede flexible Last reduziert Engpässe im Netz und ermöglicht mehr erneuerbare Energien. Damit sparen wir CO₂ und teuren Netzausbau. 

Es gibt zwei Arten:

1. Vertragliche Flexibilitätsnutzung:

  • Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen.
  • Die Steuerung erfolgt über unsere Schaltgeräte gemäss Vertrag/Tarif (z. B. Freigabe der Boiler in der Niedertarifzeit, Sperrung von Wärmepumpen bei hoher Netzlast).
  • Sie erhalten dafür günstigere Konditionen gemäss geltender Tarifordnung (z. B. den Wärmepumpentarif oder die Freigabe der Boiler nur in der Niedertarifzeit).

2. Garantierte Flexibilität in Notfällen:

  • Auf diese Flexibilitäten kann SH POWER auch ohne Vertrag bei allen Kundinnen und Kunden zugreifen.
  • SH POWER darf ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingreifen, wenn die Netzstabilität oder die Sicherheit des Stromnetzes gefährdet sind.
  • Es gibt dafür keine Vergütung, da dies eine gesetzlich vorgesehene Schutzmassnahme ist.

Grundsätzlich wird die bestehende Steuervorrichtung verwendet. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Eingriff durch einen Techniker erforderlich.

Ja, ausser:

  • Bei vertraglicher Nutzung gilt das, was Sie mit SH POWER vereinbart haben. Sie können die Teilnahme jederzeit beenden.
  • Bei Notfällen kann SH POWER kurzfristig eingreifen, ohne dass Sie dies verhindern können.

Die Schaltzeiten können je nach Netzbelastung variieren oder richten sich nach der geltenden Tarifordnung.

  • Standardfall – Die Steuervorrichtung ist bereits installiert: Mit der Installation einer Flexibilität oder einer Doppeltarifschaltung wurde bereits eine Steuerungsmöglichkeit geschaffen. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
  • Noch keine Steuermöglichkeit vorhanden: Falls in Ihrem Objekt noch keine Steuerungsmöglichkeit besteht, muss diese durch Sie vorbereitet werden. Das Steuergerät selbst wird durch SH POWER bereitgestellt.
  • Nutzung durch Dritte: Wenn Sie Ihre Flexibilität an Dritte (z. B. einen anderen Dienstleister) verkaufen und diese die Steuerung nutzen wollen, können dafür Kosten entstehen. Diese trägt der Inhaber der Flexibilität und ist auch für die Abwicklung verantwortlich.

  • Die vertragliche Flexibilitätsnutzung ist freiwillig, Sie entscheiden selbst.
  • Die garantierte Flexibilität in Notfällen ist verpflichtend, sie gilt automatisch für alle Kundinnen und Kunden, ohne Vergütung. Dabei gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Netzbetreiber muss Sie jährlich über den Umfang und die Dauer der Nutzung informieren.

  • Vertraglich: SH POWER entscheidet, zu welchen Zeiten Geräte freigegeben oder gesperrt werden, um das Netz möglichst gleichmässig auszulasten oder Netzengpässe zu vermeiden. Die Zeiten können entweder fest definiert sein oder variieren je nach Jahres- und Tageszeit. Auf jeden Fall aber innerhalb der vereinbarten Grenzen oder dem Vertrag, den Sie akzeptiert haben.
  • Notfälle: Ausschliesslich SH POWER, um das Netz stabil und sicher zu halten.

SH POWER haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Eine Haftung für Produktionsausfälle, Ertragsverluste oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

Die Verantwortung liegt bei dem Bezüger, der Eigentümerschaft oder der Verwaltung. 

Ihre Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Sie werden nur für den Betrieb und die Abrechnung verwendet. 

Grundlagen sind das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Wenn Sie teilnehmen, erhalten Sie zusätzlich eine klare vertragliche Vereinbarung. 

Über unser Kundenportal oder via Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Geräte und erklären, welche Modelle für Sie passen.