Aktuelle Informationen zur Energieversorgung der Schweiz

Hat die Schweiz genügend Gas für den Winter? Was passiert bei einer Gasknappheit? Was hat Gas mit der Stromversorgung zu tun? Warum steigen die Energiepreise? Diese und andere Fragen stellen sich gerade viele Kundinnen und Kunden. Denn der Ukrainekrieg und die politischen Spannungen zwischen Europa und Russland sorgen für Turbulenzen und Unsicherheiten an den Energiemärkten. Hier finden Sie Fakten und Einschätzungen zur aktuellen Situation.

Häufige Fragen

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist in der Schweiz im Moment gesichert. Für alle Gasverbraucher, auch die Industrie, ist genügend Gas vorhanden. Die Preise sind aber ausserordentlich hoch. Es ist im Moment nicht auszuschliessen, dass Russland seine Gaslieferungen nach Europa ganz oder teilweise einstellt. Ein gänzlicher Ausfall der russischen Gaslieferungen wäre in Europa nicht vollständig kompensierbar, jedenfalls nicht kurzfristig und ohne Verbrauchsreduktionen. Dies könnte auch in der Schweiz zu Versorgungsengpässen führen.
 

Die Schweiz hat keine eigenen Gasspeicher und ist daher vollständig auf Importe angewiesen. Von Gasengpässen in der EU und insbesondere in Deutschland wäre deshalb auch die Schweiz betroffen. Ob es zu einer Gasmangellage kommt, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Zum heutigen Zeitpunkt sind daher keine verlässlichen Prognosen möglich.

Eine Gasmangellage tritt ein, wenn die Nachfrage nach Gas mit dem vorhandenen Angebot nicht mehr gedeckt werden kann.

Die Schweizer Gaswirtschaft hat im Auftrag des Bundes eine Gasreserve für den kommenden Winter aufgebaut. So sind 15 Prozent des inländischen Jahresverbrauchs in Speicheranlagen in den Nachbarländern gelagert. Zusätzlich können Optionen für kurzfristige Gaslieferungen in Frankreich, Deutschland, Italien und in den Niederlanden abgerufen werden. Diese zusätzlichen Gaslieferungen haben einen Umfang von 20 Prozent des Schweizer Winterverbrauchs.  

Es braucht jedoch auch staatsvertragliche Zusicherungen, dass privatrechtliche Verträge der Gasbranche nicht durch staatliche Notstandsmassnahmen übersteuert werden. Der Bund führt deshalb mit anderen Staaten Verhandlungen über Solidaritätsvereinbarungen, welche sich an den EU-rechtlichen Grundlagen über die Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Europa orientiert.

Wenn in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt, ordnet der Bund stufenweise die notwendigen Massnahmen an. 

  • Stufe 1 – Sparapelle: Die Gasverbraucher werden mittels Sparappellen aufgerufen, den Gasverbrauch zu reduzieren.
  • Stufe 2 – Umschaltung Zweistoffanlagen: Unternehmen mit Zweistoffanlagen werden verpflichtet, diese von Gas auf Öl umzuschalten.
  • Stufe 3 – Einschränkungen: Es werden Einschränkungen für gewisse Anwendungen angeordnet, zum Beispiel verbindliche Beschränkungen der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden oder in Büros.
  • Stufe 4 – Kontingentierung: Es wird eine Kontingentierung angeordnet. Davon betroffen sind alle Gasverbraucher mit Ausnahme von Privathaushalten, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende Soziale Dienste (Spitäler, Blaulichtorganisationen, Energie- und Wasserversorgung).
     

Wenn in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt, ordnet der Bund die notwendigen Massnahmen an. Als Gasversorgerin ist SH POWER für die technische Umsetzung der Massnahmen sowie für die Kommunikation mit den Kunden in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Eine interne Kriseninterventionsorganisation koordiniert die vorbereitenden Arbeiten in den verschiedenen Fachbereichen, so dass SH POWER bestmöglich für den allfälligen Eintritt einer Gasmangellage gerüstet ist. 

Der Anteil an Erdgas aus Russland am gesamten Gasimport in die Schweiz belief sich im Jahr 2021 auf 43 Prozent. Wie andere Gasversorger beschafft SH POWER ihr Erdgas über einen Vorlieferanten und hat keine direkten Verträge mit Produzenten. Ein anerkanntes und umfassendes Herkunftsnachweissystem existiert für Biogas, jedoch nicht für Erdgas. Der Anteil an Erdgas aus Russland kann daher nicht genau beziffert werden.

Ja. Sie können das Gasprodukt «Biogas100» bestellen. Dieses enthält ausschliesslich Biogas aus der EU. Jene Gasmenge, die Sie verbrauchen, beschaffen wir bei Biogasproduzenten in der EU. 

Wichtig zu wissen: Erd- und Biogas fliessen durch dieselben Netze. Der Bezug von Biogas bringt bei einer allfälligen Gasmangellage keine Vorteile.

Ja. Die gestiegenen Gasbeschaffungskosten wirken sich auf die Gaspreise von SH POWER aus. Im Jahr 2023 werden sie steigen. Die neuen Gaspreise werden kommuniziert, sobald die Freigabe des Preisüberwachsers vorliegt.

Die regionalen Gasnetzbetreiber der Schweiz wurden vom Bund mittels Verordnung dazu verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz auch bei einer allfällige Mangellage mit Gas versorgt wird: Sie müssen in den Nachbarländern der Schweiz zusätzliche Speicherkapazitäten kaufen und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen sichern. 

Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt über die Netznutzungsentgelte, welche die regionalen Gasnetzbetreiber den Gasversorgern verrechnen. Von Oktober 2022 bis März 2023 erheben die regionalen Gasnetzbetreiber eine Abgabe für die Sicherstellung der Lieferkapazitäten. Im genannten Zeitraum wird SH POWER ihren Gaskundinnen und -kunden diese Sicherstellungsabgabe in der Höhe von 0.220 Rappen pro Kilowattstunde (exklusive Mehrwertsteuer) weiterverrechnen.

In der Schweiz wird Gas nicht zur Stromproduktion genutzt. Im Winterhalbjahr deckt die Schweiz jedoch einen Teil ihres Strombedarfs mit importiertem Strom aus der EU. Dort werden rund 18 Prozent des Stroms in Gaskraftwerken produziert. Bei einer Gasknappheit in der EU können daher Stromproduktionskapazitäten wegfallen. Dies kann dazu führen, dass die Schweiz im Winterhalbjahr weniger Strom importieren kann.

Im Winterhalbjahr deckt die Schweiz einen Teil ihres Strombedarfs mit importiertem Strom aus der EU. Dort werden rund 18 Prozent des Stroms in Gaskraftwerken produziert. Bei einer Gasknappheit in der EU können daher Stromproduktionskapazitäten wegfallen. Zudem sind in Frankreich momentan überdurchschnittlich viele Kernkraftwerke nicht am Netz. Diese Faktoren können dazu führen, dass die Schweiz im Winterhalbjahr weniger Strom importieren kann. Dadurch steigt wiederum das Risiko einer Strommangellage.

Eine Strommangellage tritt ein, wenn die Nachfrage nach Strom mit dem vorhandenen Angebot nicht mehr gedeckt werden kann.

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass.

Der Bundesrat hat beschlossen, auf den kommenden Winter eine Wasserkraftreserve einzurichten. Speicherkraftwerksbetreiber sollen gegen Entgelt eine bestimmte Menge Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die entsprechende Verordnung wurde am 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Zudem wird geprüft, ob ergänzend auch im Ausland Energiereserven gesichert werden könnten.
 

Wenn in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, ordnet der Bund stufenweise die notwendigen Massnahmen an.

  • Stufe 1 – Sparappelle: Die Bevölkerung wird mittels Sparappellen aufgerufen, den Stromverbrauch zu reduzieren.
  • Stufe 2 – Verbrauchseinschränkungen: Nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Leuchtwerbung, Saunen, Komfortheizungen im Aussenbereich oder Rolltreppen, werden verboten. 
  • Stufe 3 – Kontingentierung: Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine angeordnete Strommenge einzusparen, um Netzabschaltungen zu vermeiden. 
  • Stufe 4 – Zyklische Netzabschaltungen: Die Stromversorgung wird gebietsweise jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Netzabschaltungen dienen als Ultima Ratio und sollen durch die die Massnahmen der Stufen 1–3 vermieden werden.

Bestimmte grundversorgungsrelevante Verbraucher können teilweise oder ganz von den Massnahmen ausgenommen werden.

Wenn in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, ordnet der Bund die notwendigen Massnahmen an. Als Stromversorgerin ist SH POWER für die technische Umsetzung der Massnahmen sowie für die Kommunikation mit den Kunden in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Eine interne Kriseninterventionsorganisation koordiniert die vorbereitenden Arbeiten in den verschiedenen Fachbereichen, so dass SH POWER bestmöglich für den allfälligen Eintritt einer Strommangellage gerüstet ist.

Ja. Die Kraftwerke und Netze der einzelnen Stromversorger sind nicht autark. Sie sind in die Schweizer Stromnetzinfrastruktur integriert. Eine Strommangellage tritt ein, wenn in der gesamten Schweizer Netzinfrastruktur zu wenig Strom vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Davon sind alle Netze betroffen. 

Abgesehen davon würde der Strom aus dem Kraftwerk Schaffhausen nicht ausreichen, um den Strombedarf der Stadt Schaffhausen zu decken. Es produziert rund die Hälfte des Stroms, welcher die Stadt Schaffhausen verbraucht. Der restliche Strom stammt aus anderen Kraftwerken.

Ja. Die gestiegenen Strombeschaffungskosten wirken sich auf die Strompreise von SH POWER aus. Im Jahr 2023 werden sie um rund 30 Prozent steigen. Diese Preissteigerung entspricht dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

SH POWER ist nicht Eignerin des Kraftwerks Schaffhausen. Sie besitzt ein Bezugsrecht für 54.6 Prozent des produzierten Stroms. Nur ein Teil des Stroms, den SH POWER verkauft, bezieht sie aus dem Kraftwerk Schaffhausen. Die restliche Menge beschafft sie am Markt. Daher werden die Strompreise von SH POWER durch die Marktpreise beeinflusst.

Auch der in der Schweiz produzierte Strom wird am Markt gehandelt. Steigt der Marktpreis für Strom an, verteuert sich dadurch die Strombeschaffung – unabhängig davon, ob der Strom aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammt.

Zahlreiche Länder in Europa nutzen Gas zur Stromerzeugung. Aufgrund des Ukrainekriegs und seiner geopolitischen Folgen ist der Marktpreis für Gas stark angestiegen und hat die Stromproduktion in Gaskraftwerken entsprechend verteuert. Zudem sind in Frankreich überdurchschnittlich viele Kernkraftwerke nicht am Netz, was zu einer Verknappung des Stromangebots führt. Diese Faktoren bewirkten den starken Anstieg des Marktpreises für Strom.

Die Grundwasserpumpen können mit Notstrom betrieben werden. Die Reservoire können so im Turnus mit Grundwasser nachgespeist werden. Von den Reservoiren gelangt das Wasser allein dank der Schwerkraft, ohne zusätzlichen Energiebedarf, zu den Kunden. 
 

Das Gesetz schreibt vor, dass auch in einer schweren Mangellage Mindestmengen an Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt allerdings erst ab dem 4. Tag der Mangellage. Je nach Ereignis wird eine gewisse Zeit benötigt, um das Trinkwasser bereitzustellen. Das heisst: In den ersten 3 Tagen der Mangellage muss sich die Bevölkerung selbst versorgen können. Der Bund empfiehlt dafür einen Notvorrat von 9 Litern Trinkwasser (1 Sixpack) pro Person. Weitere Informationen zum Thema Notvorrat finden Sie auf der Website des Bundes

Die Siedlungsentwässerung funktioniert grundsätzlich nach dem Schwerkraftprinzip. Das Abwasser fliesst im freien Gefälle zur Abwasserreinigungsanlage. Es wird keine zusätzliche Energie benötigt. 

Allerdings gibt es Liegenschaften, deren Hausanschlüsse unterhalb der Hauptleitung liegen. Dort wird das Abwasser mit einem elektrischen Hebewerk in die Hauptleitung gepumpt. In diesen Liegenschaften muss während eines Stromunterbruchs auf die Verwendung von Wasser verzichtet werden, sofern dabei Abwasser entsteht.

Nationale Energiesparkampagne

«Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» Dies ist die nationale Energiesparkampagne des Bundes. Auf der Website finden Sie Energiespartipps und Informationen zur aktuellen Lage.

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