Gemäss Konzession muss das Kraftwerk Schaffhausen unabhängig der Abflussmenge des Rheins eine Mindestmenge an Wasser, als sogenannter Wehrüberfall, über das Stauwehr fliessen lassen. Die Auflage dient dem Schutz des Ortsbildes. Aufgrund des Risikos einer Strommangellage darf dieses Wasser befristet zur Stromproduktion genutzt werden und muss nicht über die Stauwehre fliessen.
Das Bundesamt für Energie erteilte dem Kraftwerk Schaffhausen dafür eine bis zum 30. April 2023 geltende Ausnahmegenehmigung. Die befristete Nutzung der zusätzlichen Wassermenge ermöglicht eine Mehrproduktion von etwa 700 000 Kilowattstunden Strom. Dies entspricht dem jährlichen Strombedarf von rund 155 durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalten.