Masterplan für die Realisierung von Wärmeverbunden festgelegt

Die Stimmbevölkerung hat 2021 einen Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden bewilligt. Die Stadt hat nun Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan für die etappierte Realisierung festgelegt. Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger überführt werden. Die Überführung ist zur Erreichung der in der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen verankerten Klimaziele und der Umsetzung des städtischen Energierichtplans nötig.

Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen und zur Umsetzung des Energierichtplanes sowie in Übereinstimmung mit der Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für die städtischen Werke (SH POWER) hat der Grosse Stadtrat am 1. September 2020 den Versorgungsauftrag Wärme und Kälte für SH POWER genehmigt. Ziel des Versorgungsauftrags ist die sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung mit Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der energiepolitischen Vorgaben der kantonalen Richtplanung und des städtischen Energierichtplans. SH POWER ist auf Stadtgebiet Grundversorgerin für Wärme und Kälte - wie in den Bereichen Wasser, Gas, Strom und Siedlungsentwässerung auch. Im Rahmen einer Konzession kann auch Dritten das Recht auf die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Erstellung von Wärmeverbunden gewährt werden. Für den Ausbau von Wärmeverbunden wurde von der Stimmbevölkerung am 28. November 2021 ein Rahmenkredit in Höhe von 30 Mio. Franken bewilligt.

Konversionsgebiete definiert

Die Stadt hat nun Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan für die etappierte Realisierung von Wärmeverbunden durch SH POWER festgelegt. Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen (Erdgas) in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger (Umweltwärme, Energieholz, etc.) überführt werden. Die Überführung ist zur Erreichung der in der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen verankerten Klimaziele und der Umsetzung des städtischen Energierichtplans nötig. 

Vorausschauende Planung für den Ersatz von Heizsystemen

Dieser Masterplan schafft Planungssicherheit in Bezug auf die im Rahmen des Grundversorgungsauftrags zu realisierenden Konversionsgebiete. Die Überführung dieser Gebiete benötigt insbesondere kostenaufwändige Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten. Hier ist eine optimale Nutzung der Synergien innerhalb der Werkleitungsbereiche von SH POWER aber auch des Tiefbaus von Stadt und Kanton sicherzustellen. Der Masterplan zeigt zusätzlich den Liegenschaftsbesitzern innerhalb der Konversionsgebiete mit ausreichender Ankündigungszeit auf, wann ein Fernwärmeanschluss für den Ersatz des fossilen Heizsystems zur Verfügung stehen wird und ermöglicht so eine vorausschauende Planung bzgl. dem Ersatz von Heizsystemen. Der Rückbau der Gasleitungen kann beim Wechsel auf einen Fernwärmeanschluss optimal und koordiniert mit dem Anschluss der Wärmeleitung erfolgen.

Wertschöpfung für Dritte

Interessierten Dritten zeigen die Konversionsgebiete auf, wo die Stadt mit dem eigenen Versorgungsunternehmen Wärmeverbünde erstellen wird. Hier können sich dritte Unternehmen für die Ausführungsarbeiten (Tiefbau, Lieferung und Verlegung der Wärmeleitungen, Ingenieurdienstleistungen, Bau und Betrieb der Wärme- und Kältezentralen) im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen bewerben. Ausserhalb der Konversionsgebiete werden laufend im Rahmen der Energierichtplanung zukünftige Zonen für die Erzeugung von Komfortwärme auf Basis erneuerbarer Energien wie der Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen festgelegt. Dort besteht für Dritte zudem die Möglichkeit, eigene Wärmeverbundprojekte zu planen und sich für die Nutzung des öffentlichen Grundes um eine entsprechende Konzession zu bemühen. In dieser wird ein bestimmter Versorgungs-Perimeter definiert, welcher für den Bau und den Betrieb des Energieverbundes genutzt werden kann. Dabei sind im Rahmen der Versorgungspflicht auch bestimmte energiepolitische Vorgaben sowie technische Ausführungsbestimmungen einzuhalten. Die Erstellung von abgeschlossenen Wärmeverbunden auf privatem Grund ist unabhängig von den Konversionsgebieten nach wie vor möglich unter Berücksichtigung allfälliger Vorgaben aus den Quartierplänen.

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