Ihre Photovoltaikanlage rechnet sich am meisten, wenn Sie den produzierten Strom gleich selbst im Haushalt oder zum Laden Ihres E-Autos verbrauchen. Geht Ihre Produktion über den Eigenverbrauch hinaus, kaufen wir Ihnen den Überschuss ab. Zusätzlich können Sie uns Herkunftsnachweise verkaufen. Wie das läuft? Das zeigen wir Ihnen gerne.
Rückliefervergütung und Herkunftsnachweise
So funktioniert der Stromverkauf
Ihre Produktionsanlage generiert sowohl elektrische Energie als auch Herkunftsnachweise (Qualität). Ganz wichtig: Der ins Netz eingespeiste Strom und die Herkunftsnachweise sind zwei voneinander getrennte Komponenten. Sie werden also unabhängig voneinander vergütet.
- Liefern Sie Ihren Photovoltaik-Strom an einen lokalen Energieversorger, bekommen Sie dafür einen bestimmten Rücklieferungstarif. In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Abnahme- und Vergütungspflicht.
- Der Herkunftsnachweis (HKN) ist quasi die Geburtsurkunde Ihres Stroms. Er bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Das elektronische Dokument bleibt bei Ihnen als Anlagebetreiber.
Sie möchten Herkunftsnachweise verkaufen?
Der Verkauf und Kauf von Herkunftsnachweisen ist freiwillig, es gibt keine Abnahme- und Vergütungspflicht. Folglich wird sie vertraglich zwischen Anlagebetreiber und Abnehmenden geregelt. SH POWER ermöglicht Ihnen als Produzent von erneuerbaren Energien, die Herkunftsnachweise zu verkaufen. Vorausgesetzt, Sie produzieren im Versorgungsgebiet mindestens mit einer Leistung von 4 kW.
In vier Schritten zum Herkunftsnachweis
Voraussetzungen
- Die Photovoltaikanlage steht im Versorgungsgebiet von SH POWER und muss bei der Pronovo AG angemeldet sein.
- Die Photovoltaikanlage muss durch einen Auditor beglaubigt sein. Das Original der Beglaubigung muss bei der Pronovo AG hinterlegt sein.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb und verfügt über eine installierte Leistung von mindestens 4 kW.
- Die Photovoltaikanlage ist naturemade star-zertifizierbar. Das heisst, sie ist weder vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen worden, noch freistehend.
Fristen
- Die Umstellung auf Rückvergütung inklusive Herkunftsnachweis-Vergütung kann jeweils zum Quartalsbeginn gemeldet werden.
- Der Wechsel muss bei SH POWER mit einer Frist von zwei Monaten vor Quartalsbeginn gemeldet werden.
- Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel zum Quartalsbeginn bestätigt werden.
Die Herkunftsnachweis-Vergütung wird nur unter der Einhaltung der beschriebenen Voraussetzungen und Fristen gewährt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf Pronovo.ch.
Rückliefervergütung
Gerne nimmt SH POWER Ihnen den Überschuss Ihrer Eigenerzeugungsanlage ab. Für die Stromeinspeisung in das Netz von SH POWER erhalten Sie eine Rückvergütung.
Rückvergütung bei Einspeisung erneuerbarer Energien in das Netz
2024
Installierte elektrische Leistung 4 bis 30 kW
Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung
Rp./kWh | exkl. MWST | inkl. MWST |
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Einspeisung Einfachtarif | 11.45 | 12.38 |
Herkunftsnachweise (HKN) | 5.00 | 5.41 |