Wir achten auf Klima und Umwelt

Damit das verschmutzte Wasser nicht direkt in die Gewässer gelangt, muss es in den Kläranlagen aufwändig gereinigt werden. Der Schutz der Gewässer und die Investition in Kanalnetz, Reinigungsanlage und Entlastungsbauwerke sind zentrale Aufgaben von SH POWER.
Wir wissen: Sauberes Wasser ist die Grundlage von Mensch und Natur.

Wasser schützen

Bis in die 1950er-Jahre landeten Abfälle und Schmutzwasser in der Schweiz direkt in den Gewässern. Heute sind Flüsse, Seen und Grundwasser durch eine umweltgerechte Siedlungsentwässerung vor Verschmutzung geschützt. Der Gewässerschutz ist elementar für sauberes Trinkwasser. Wichtige Eckpfeiler sind dafür das Starkregenmanagement und die Regenabwasserbewirtschaftung.

Wie Sie durch die Umsetzung einfacher Massnahmen auf Ihrer Liegenschaft einen Beitrag zum Gewässerschutz leisten können, erfahren Sie hier

 

 

Schon gewusst?

Versickert das Regenabwasser auf Ihrer Parzelle vollständig, reduzieren sich Ihre Grundgebühren – Jahr für Jahr.

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Starkregenmanagement

Unser Kanalnetzsystem kann auch besondere Regenereignisse stemmen. Bei heftigen Regenfällen, ist das Abwasser so stark verdünnt, dass es kontrolliert in die Gewässer eingeleitet werden darf. Der Zustand der Gewässer wird regelmässig untersucht. Übrigens: SH POWER baut aktuell ein Messnetz auf, um die Abflusspegel und die Entlastungen ins Gewässer zu überwachen.

Durch den Klimawandel werden Starkregenereignisse weiter zunehmen und das Thema Oberflächenabfluss tritt immer mehr in den Vordergrund. Erfahren Sie mehr über das Thema und wie Sie sich frühzeitig gegen Schäden durch Oberflächenabfluss schützen können.

Merkblatt Oberflächenabfluss

Bewirtschaftung von Regenabwasser

Durch die wachsende Stadt wird der natürliche Wasserhaushalt mehr und mehr gestört. Dabei gehen wertvolle Grün- und Brachflächen für die Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser verloren. Der richtige Umgang mit Regenabwasser entlastet die Kanalisation und erhöht die Grundwasserneubildung. Ausserdem: Regenabwasser zu sammeln bringt auch im Haushalt finanzielle Einsparungen. Erfahren Sie hier mehr über die Vorgaben zur Regenabwasserbehandlung.

 

 

1. Nutzung von Regenabwasser

In erster Priorität ist zu prüfen, ob das Regenabwasser auf der Liegenschaft genutzt werden kann:

Nur die Hälfte unseres Wasserbrauchs muss Trinkwasserqualität aufweisen. Etwa zum Kochen oder zur Körperpflege. Im Garten, beim Hausputz oder zur WC-Spülung kann Regenabwasser durchaus nutzbringend eingesetzt werden.

2. Verdunstung und Versickerung von Regenabwasser

In zweiter Priorität ist zu prüfen, ob das Regenabwasser auf der Liegenschaft versickert werden kann:

Das Regenabwasser wird so in den natürlichen Wasserhaushalt eingespeist. Versickert das Wasser über eine belebte Oberbodenschicht, wird es schon auf natürliche Weise gereinigt, bevor es ins Grundwasser gelangt.

3. Einleitung von Regenabwasser

Einleiten in Gewässer oder Regenabwasser-Kanalisation
In dritter Priorität ist zu prüfen, ob bei der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder in die Regenabwasser-Kanalisation das Niederschlagswasser auf der Liegenschaft zwischengespeichert und anschliessend gedrosselt eingeleitet werden kann.

Einleiten in Mischwasser-Kanalisation
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, kann das Regenabwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Das heisst, das Regenabwasser und das häusliche Abwasser werden zusammen zur ARA Röti abgeleitet. 
 

Häufige Fragen

Nein, das Versickerungssystem muss vollständig vom Schmutzwassersystem getrennt sein. Notüberläufe in Schmutz- und Mischwasserleitungen sind nicht zulässig. In besonderen Fällen ist ein Notüberlauf in ein Oberflächengewässer oder in einen Meteorwasserkanal möglich, wobei die Rückstaugefahr zu berücksichtigen ist. Der Notüberlauf einer Versickerungsanlage hat diffus über das Terrainniveau zu erfolgen (via Entlüftungsanlage). 

Ja, es wird aber aufgrund von unkalkulierbaren Risiken (Setzungen etc.) nicht empfohlen. Es ist darauf zu achten, dass der Unterhalt und die Kontrolle gewährleistet sind.

Ja, baurechtlich ist dies zulässig. Der Gebäudeschutz muss dabei beachtet werden und ein Umfliessen des Gebäudes muss möglich sein. Die Verantwortung liegt bei der Bauherrschaft respektive der begleitenden Fachperson.

Nein, es sei denn, für das Projekt liegt eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung vor.

Der Flurabstand dient als Sicherheitszone des Grundwasserleiters und garantiert eine ordentliche Funktion der Versickerungsanlage. Die vertikale Sickerstrecke im nicht wassergesättigten Untergrund zwischen der Sickersohle und dem Grundwasserspiegel muss mindestens 1 Meter betragen. Anders als bei unterirdischen Anlagen (Sickerschacht, Sickergalerie) darf bei Versickerungsbecken die Mächtigkeit des künstlich eingebrachten Ober- und Unterbodens in die minimale Sickerstrecke von 1 Meter eingerechnet werden, solange sichergestellt ist, dass beim Bau der Anlage der Grundwasserspiegel nicht freigelegt wird.

Ideal sind mehrjährige Mess- oder Erfahrungswerte in unmittelbarer Nähe des geplanten Standortes (Piezometer, Grundwasserfassungen etc.). Nähere Informationen können Hydrogeologen, die Gemeinde, der Kanton oder benachbarte Grundeigentümer geben. Wenn keine Angaben bekannt sind, kann der mittlere Grundwasserspiegel aus der Karte Grundwasser Flurabstand als Näherungswert verwendet werden. Als letzte Möglichkeit bleibt noch, ein Piezometer vor Ort zu setzen und den aktuellen Grundwasserspiegel abzulesen (Achtung: dies ist nur der Momentanwert und kann zum jährlichen Grundwasserhöchststand deutlich abweichen) oder einen Baggerschlitz zu machen und anschliessend den Grundwasserspiegel feststellen.

Nein, der Brauchwassertank hat als Ziel, dass er so oft wie möglich viel Wasser für die Nutzung (Garten bewässern etc.) enthält. Im Gegensatz dazu muss eine Retention im Normalfall leer sein, damit unmittelbar vor einem Regenereignis genau dieses dimensionierte Speichervolumen zur Verfügung steht.