Einnahmeüberschüsse aus Sicherstellungsabgabe auf Gas werden rückvergütet

Die Sicherstellungsabgabe auf Gas fällt im kommenden Winterhalbjahr negativ aus. Das heisst, die Gaskundinnen und Gaskunden erhalten zwischen Oktober 2023 und April 2024 einen Betrag von 0.07 Rappen (exklusive Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde rückvergütet. 

Die Sicherstellungsabgabe war im vergangenen Jahr gesetzlich eingeführt worden und wird zwischen Oktober und April auf Gas erhoben. Mit den Einnahmen werden Massnahmen der Schweizer Gaswirtschaft zur Erhöhung Versorgungssicherheit der Schweiz während des Winterhalbjahres finanziert. 

Die Kosten der Massnahmen sind bislang deutlich tiefer als abgeschätzt. Mit der Rückvergütung an die Gaskundinnen und Gaskunden werden Einnahmeüberschüsse abgebaut. Die Rückvergütung erfolgt in Form einer Gutschrift von 0.07 Rappen pro Kilowattstunde auf der Gasrechnung.