Energieversorgung der Schweiz – aktuelle Lage

Der Ukrainekrieg und seine politischen Auswirkungen führten europaweit zu einer Verknappung des Angebots an Energie und zu schweren Verwerfungen an den Energiemärkten. Hier finden Sie Fakten und Einschätzungen zur aktuellen Lage der Energieversorgung der Schweiz.

Häufige Fragen

Das Stromversorgung der Schweiz ist derzeit gesichert. Im Winterhalbjahr, in dem die Schweiz einen Teil ihres Stroms importiert, kann jedoch das Risiko einer Strommangellage entstehen. Wie hoch dieses Risiko ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab – unter anderem davon, wie viel Gas zur Stromproduktion in der EU verfügbar ist, wie viele französische Kernkraftwerke am Netz sind und ob die Wasserkraft niederschlagsbedingt mehr oder weniger Strom liefern und speichern kann.

Eine Strommangellage tritt ein, wenn die Nachfrage nach Strom mit dem vorhandenen Angebot nicht mehr gedeckt werden kann. Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass.

Der Bund hat auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve eingerichtet. Speicherkraftwerksbetreiber halten gegen Entgelt eine bestimmte Wassermengen in den Stauseen zurück, mit denen bei Versorgungsengpässen Strom produziert werden kann. Zusätzlich kann bei Versorgungsengpässen Strom in einem grossen Reservekraftwerk in Birr produziert werden. Dieses kann mit Gas oder Öl betrieben werden. Es wurde im Auftrag des Bundes errichtet und geht nur in Betrieb, wenn eine kritische Versorgungslage dies erfordert.

Wenn in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, ordnet der Bund stufenweise die notwendigen Massnahmen an.

  • Stufe 1 – Sparappelle: Die Bevölkerung wird mittels Sparappellen aufgerufen, den Stromverbrauch zu reduzieren.
  • Stufe 2 – Verbrauchseinschränkungen: Nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Leuchtwerbung, Saunen, Komfortheizungen im Aussenbereich oder Rolltreppen, werden verboten. 
  • Stufe 3 – Kontingentierung: Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine angeordnete Strommenge einzusparen, um Netzabschaltungen zu vermeiden. 
  • Stufe 4 – Zyklische Netzabschaltungen: Die Stromversorgung wird gebietsweise jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Netzabschaltungen dienen als Ultima Ratio und sollen durch die die Massnahmen der Stufen 1–3 vermieden werden. Bestimmte grundversorgungsrelevante Verbraucher können teilweise oder ganz von den Massnahmen ausgenommen werden. 

Wenn in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, ordnet der Bund die notwendigen Massnahmen an. Als Stromversorgerin ist SH POWER für die technische Umsetzung der Massnahmen sowie für die Kommunikation mit den Kunden in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Eine interne Taskforce steuert die bereichsübergreifende Krisenvorbereitung, so dass SH POWER bestmöglich für den allfälligen Eintritt einer Strommangellage gerüstet ist.

Ja. Die Kraftwerke und Netze der einzelnen Stromversorger sind nicht autark. Sie sind in die Schweizer Stromnetzinfrastruktur integriert. Eine Strommangellage tritt ein, wenn in der gesamten Schweizer Netzinfrastruktur zu wenig Strom vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Davon sind alle Netze betroffen. 

Abgesehen davon würde der Strom aus dem Kraftwerk Schaffhausen nicht ausreichen, um den Strombedarf der Stadt Schaffhausen zu decken. Es produziert rund die Hälfte des Stroms, welcher die Stadt Schaffhausen verbraucht. Der restliche Strom stammt aus anderen Kraftwerken.

Aufgrund der schweren Verwerfungen an den Energiemärkten stiegen die Marktpreise für Strom im Jahr 2022 stark an und verteuerten die Beschaffung. SH POWER, wie auch die meisten anderen Schweizer Stromversorger, mussten ihre Strompreise für das Jahr 2023 daher entsprechend anheben. 

Die Schweizer Stromversorger müssen ihre Strompreise jeweils bereits im Vorjahr festlegen und der Regulationsbehörde Elcom vorlegen. Anschliessend sind sie regulatorisch für das gesamte Jahr fixiert und können nicht verändert werden. Dies ist gesetzlich so geregelt. Steigende oder sinkende Beschaffungskosten eines Stromversorgers wirken sich auf die Strompreise der Folgejahre aus, nicht jedoch auf die Strompreise des laufenden Jahres.

Das Gasversorgung der Schweiz ist derzeit gesichert. Im verbrauchsintensiveren Winterhalbjahr kann jedoch das Risiko einer Gasmangellage entstehen. Wie hoch dieses Risiko ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab – unter anderem davon, wie sich die Temperaturen und somit der Gasverbrauch zum Heizen entwickeln. Die Schweiz hat keine eigenen Gasspeicher und ist daher vollständig auf Importe angewiesen. Von Versorgungsengpässen in der EU, insbesondere in Deutschland, wäre deshalb auch die Schweiz betroffen.

Eine Gasmangellage tritt ein, wenn die Nachfrage nach Gas mit dem vorhandenen Angebot nicht mehr gedeckt werden kann.

Die Schweizer Gaswirtschaft hat vom Bundesrat auch für den Winter 2023/2024 den Auftrag (via Verordnung) erhalten, mindestens 15 Prozent des jährlichen Gasbedarfs Ausland zu speichern.

Wenn in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt, ordnet der Bund stufenweise die notwendigen Massnahmen an. 

  • Stufe 1 – Sparapelle: Die Gasverbraucher werden mittels Sparappellen aufgerufen, den Gasverbrauch zu reduzieren.
  • Stufe 2 – Umschaltung Zweistoffanlagen: Unternehmen mit Zweistoffanlagen werden verpflichtet, diese von Gas auf Öl umzuschalten.
  • Stufe 3 – Einschränkungen: Es werden Einschränkungen für gewisse Anwendungen angeordnet, zum Beispiel verbindliche Beschränkungen der Heiztemperatur in öffentlichen Gebäuden oder in Büros.
  • Stufe 4 – Kontingentierung: Es wird eine Kontingentierung angeordnet. Davon betroffen sind alle Gasverbraucher mit Ausnahme von Privathaushalten, Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende Soziale Dienste (Spitäler, Blaulichtorganisationen, Energie- und Wasserversorgung).
     

Wenn in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt, ordnet der Bund die notwendigen Massnahmen an. Als Gasversorgerin ist SH POWER für die technische Umsetzung der Massnahmen sowie für die Kommunikation mit den Kunden in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Eine interne Taskforce steuert die bereichsübergreifende Krisenvorbereitung, so dass SH POWER bestmöglich für den allfälligen Eintritt einer Gasmangellage gerüstet ist.

Aufgrund der schweren Verwerfungen an den Energiemärkten stiegen die Marktpreise für Gas im Jahr 2022 stark an und verteuerten die Beschaffung. SH POWER, wie auch die anderen Schweizer Gasversorger, mussten ihre Gaspreise daher entsprechend anheben. 

SH POWER beschafft ihr Gas über mehrere Jahre im Voraus. Bewegungen des Marktpreises wirken sich verzögert auf die Gaspreise aus. So blieben die Gaspreise von SH POWER während des gesamten Jahres 2022 stabil, obwohl die Marktpreise für Gas enorm anstiegen.

Der Anstieg der Gaspreise per 1. Januar 2023 ist also eine verzögerte Auswirkung des gestiegenen Marktpreises im Vorjahr. Aktuelle Marktpreisentwicklungen haben, wie beschrieben, keinen unmittelbaren Einfluss auf den momentanen Gaspreis von SH POWER. 

Nicht alle Schweizer Gasversorger verfolgen dieselbe Beschaffungsstrategie wie SH POWER. Es gibt auch Unternehmen, die ihr Gas kurzfristig am Markt beschaffen und ihre Gaspreise in kurzen Abständen anpassen. Sie können sinkenden Marktpreise schnell an ihre Kunden weitergeben, müssen ihre Gaspreise bei steigenden Marktpreisen aber auch unmittelbar erhöhen.

Die Grundwasserpumpen können mit Notstrom betrieben werden. Die Reservoire können so im Turnus mit Grundwasser nachgespeist werden. Von den Reservoiren gelangt das Wasser allein dank der Schwerkraft, ohne zusätzlichen Energiebedarf, zu den Kunden. 
 

Das Gesetz schreibt vor, dass auch in einer schweren Mangellage Mindestmengen an Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt allerdings erst ab dem 4. Tag der Mangellage. Je nach Ereignis wird eine gewisse Zeit benötigt, um das Trinkwasser bereitzustellen. Das heisst: In den ersten 3 Tagen der Mangellage muss sich die Bevölkerung selbst versorgen können. Der Bund empfiehlt dafür einen Notvorrat von 9 Litern Trinkwasser (1 Sixpack) pro Person. Weitere Informationen zum Thema Notvorrat finden Sie auf der Website des Bundes

Die Siedlungsentwässerung funktioniert grundsätzlich nach dem Schwerkraftprinzip. Das Abwasser fliesst im freien Gefälle zur Abwasserreinigungsanlage. Es wird keine zusätzliche Energie benötigt. 

Allerdings gibt es Liegenschaften, deren Hausanschlüsse unterhalb der Hauptleitung liegen. Dort wird das Abwasser mit einem elektrischen Hebewerk in die Hauptleitung gepumpt. In diesen Liegenschaften muss während eines Stromunterbruchs auf die Verwendung von Wasser verzichtet werden, sofern dabei Abwasser entsteht.

Nationale Energiesparkampagne

«Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» Dies ist die nationale Energiesparkampagne des Bundes. Auf der Website finden Sie Energiespartipps und Infos zur aktuellen Lage.

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