Im Fokus des Energiegesetzes steht die Reduktion der CO2-Emissionen mit dem Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Erfahren Sie hier, was das Gesetz für Sie als Hauseigentümer in Bezug auf den Heizungsersatz in älteren Gebäuden bedeutet.
Energiegesetz Schaffhausen und Thurgau
Heizungsersatz – so geht's
Sie möchten Ihre alte fossile Heizung ersetzen? Massgebend sind folgende Punkte, welche Sie im Kanton Schaffhausen beachten müssen.
Fossiler Heizersatz möglich wenn:
- Die Liegenschaft erreicht die GEAK Energieeffizienzklasse A oder B.
- Die Baubewilligung nicht vor 2011 erteilt wurde.
Da nur in den wenigsten Liegenschaften die obigen Punkte erfüllt werden, gibt es für den Vollzug Standardlösung gemäss Energiehaushaltverordnung (EHV). Die Anforderungen an den erneuerbaren Heizungsersatz ist erfüllt wenn,
- eine Haupt-Standardlösung oder
- mehrere Kombinations-Standardlösungen umgesetzt werden.
(EHV § 26d / Anhang 4)
Weitere Informationen zu den MuKEn und den Haupt- und Kombinations-Standardlösungen des Kanton Schaffhausen finden Sie direkt bei der Energiefachstelle.
Kanton Thurgau:
Geringe Abweichungen zur Schaffhauser Verordnung. Weitere Informationen für den Kanton Thurgau finden Sie direkt bei der Abteilung Energie.
Was Sie jetzt beim Heizungsersatz wissen müssen
Die wichtigsten Änderungen im Vollzug des Energierechts ab dem 1. Januar 2024 finden Sie im folgenden Video.
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Wichtig:
Die Bestellung eines Biogas MuKEn Schweiz Produkt im Kanton Schaffhausen ist nur in Kombination mit einer weiteren Standardlösung umsetzbar.