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Was ist Ökostrom?
Was ist der Unterschied zwischen erneuerbaren und neuen erneuerbaren Energien?
Was bedeutet die Strommarktliberalisierung aus der Sicht umweltbewusster Haushaltskosumentinnen und -konsumenten?
Wie ist der VUE organisiert und wer sind seine Mitglieder?
Warum gibt es zwei Qualitätsniveaus, nämlich naturemade basic und naturemade star?
Worin besteht der Unterschied zwischen naturemade basic und naturemade star?
Wird das Qualitätszeichen naturemade basic für Energieprodukte ohne Zusatzbedingungen vergeben?
Wie stellt der VUE sicher, dass die neuen erneuerbaren Energien nicht durch Wasserkraft konkurrenziert werden?
Welche Produktinformationen erhält der/die EnergiekonsumentIn?
Wie kommen StromkundInnen zu naturemade Strom?
Wie kommt der Energieproduzent bzw. Energielieferant zum Label naturemade?
Wo sind die Kosten für die Zertifizierung geregelt?
Was geschieht mit dem Geld, das der VUE einnimmt?
Welche Position bezieht der VUE zu den aktuellen energiepolitischen Vorlagen?
Trägt das naturemade Qualitätszeichen dazu bei, dass Energie eingespart wird?
Wird das Qualitätslabel naturemade auch im Ausland vergeben?
Wo steht das Qualitätszeichen im Vergleich zu anderen Auszeichnungen für Ökostromprodukte im internationalen Kontext?
Haben die Umweltverbände und die Energiebranche nicht grundsätzlich verschiedene Interessen?
Welchen Status nehmen die Kleinwasserkraftwerke innerhalb des VUE ein?
Akzeptiert der VUE die naturemade star Zertifizierung einzelner Kraftwerksstufen?
Welche Energie kann heute schon zertifiziert werden?
Können die Mehrkosten von zertifizierter Energie aufgrund der von den Kraftwerken (Energieproduzenten) und Energielieferanten (an EndkundInnen) erbrachten Leistungen generell beziffert werden?
Kann der Verein für umweltgerechte Energie (VUE) sicherstellen, dass kein Atomstrom in Pumpspeicherwerken zu naturemade Strom veredelt wird?
Kann der VUE sicherstellen, dass mit dem Erlös aus dem Verkauf von naturemade zertifizierter Produktion bzw. Produkten kein Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen, z.B. Atomstrom, quersubventioniert wird?
Wie stellt sich der VUE zu einer missbräuchlichen Kommunikation im Zusammenhang mit Ökostrom bzw. "ökologisch produziertem Strom"?
Wie stellt der VUE die Einhaltung der zu erfüllenden Kriterien sicher?
Welches sind die ökologischen Kriterien?
Was ist Ökostrom? Der VUE (Verein für umweltgerechte Energie) bezeichnet mit dem Begriff "Ökostrom" Stromprodukte, die einerseits aus sogenannten neuen erneuerbaren Energien, d.h. aus Photovoltaik-, Biomasse- oder Windenergie, und anderseits aus Wasserkraft produziert werden und sehr ökologische Kriterien auf globaler sowie lokal-regionaler Ebene erfüllen. Der Konsument erkennt diese vom VUE zertifizierten Stromprodukte an der Auszeichnung mit dem Label naturemade star.

Was ist der Unterschied zwischen erneuerbaren und neuen erneuerbaren Energien? Erneuerbare Energien sind für den Menschen nutzbare Energien (z.B. Strom, Wärme), die aus erneuerbaren Quellen (z.B. Wind, Wasser, Sonne, Biomasse, Geothermie) stammen. Unter dem Begriff "neue erneuerbare Energien" versteht man Energie, die mit Technologien erzeugt werden, die heute noch ein Nischendasein haben. Dies trifft insbesondere auf die Energieerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse zu.

Was bedeutet die Strommarktliberalisierung aus der Sicht umweltbewusster Haushaltskonsumentinnen und -konsumenten? In den USA und in denjenigen europäischen Ländern, in denen die Marktliberalisierung weiter fortgeschritten ist als bei uns in der Schweiz, lassen sich folgende Beobachtungen machen:
- Der scharfe Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern führt zu einer Erosion der ökologischen Standards. Es liegt in der Natur des Marktes, dass sich in einer ersten Phase vor allem die Billigangebote durchsetzen (vgl. die Marketingkampagne für Strom in Deutschland).
- Der liberalisierte Markt führt jedoch gleichzeitig zu einer Produktedifferenzierung. Die ökologisch besseren Produkte finden ihre KundInnen unter der Voraussetzung, dass geschickt vermarktet wird.
- Die KundInnen sind bei der Wahl der ökologisch besseren Stromprodukte verunsichert, wenn ihnen keine einfachen Entscheidungshilfen (Qualitätszeichen oder Labels) zur Verfügung stehen.
- Falls verschiedene Labels auf den Markt kommen, die sich, wie dies in Deutschland der Fall ist gegenseitig bekämpfen, verunsichert dies die KonsumentInnen ebenfalls.
- Labels müssen glaubwürdig sein, das heisst, sie müssen strengen ökologischen Massstäben gerecht werden, damit sie von den KonsumentInnen akzeptiert werden.

Wie ist der VUE organisiert und wer sind seine Mitglieder? Der VUE setzt sich insbesondere ein für:
- die Entwicklung, Vermarktung und Anwendung von Zertifizierungsverfahren und Produktezeichen für
ökologische und erneuerbare Energieprodukte.
- die Förderung neuer erneuerbarer Energien sowie die Entwicklung wissenschaftlicher Kriterien zur Bewertung ökologischer Energieprodukte.
- Neben Vertretern einzelner Energieunternehmen sind auch verschiedene Produzentenverbände, Umweltorganisationen sowie das Konsumentenforum Mitglied im Verein.

Warum gibt es zwei Qualitätsniveaus, nämlich naturemade basic und naturemade star? Die Akteure im schweizerischen Strommarkt stellen an ein Qualitätszeichen unterschiedliche Anforderungen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem:
- die Sicherung der ökologischen Qualität.
- die Kennzeichnung nachhaltig produzierten Stroms sowie von Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
- die Auszeichnung und Förderung der ökologisch besten Stromprodukte.
- die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen für Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern (z.B. Wasserkraft) gegenüber Elektrizität aus nicht erneuerbaren Energieträgern (z.B. Erdöl).
Mit der Einführung zweier unterschiedlicher ökologischer Qualitätsniveaus kann der Verschiedenheit dieser Anforderungen Rechnung getragen werden. Grundsätzlich können alle Energieprodukte aus erneuerbaren Energieträgern vom VUE zertifiziert werden, wenn sie die Kriterien "Energie aus erneuerbaren Quellen" (naturemade basic) bzw. "ökologisch produzierte Energie" (naturemade star) erfüllen.

Worin besteht der Unterschied zwischen naturemade basic und naturemade star? Beide Niveaus zeichnen Energieprodukte aus erneuerbaren Energien aus und werden vom VUE gegen eine Lizenzgebühr vergeben. Nur Energieprodukte, die die sehr hohen globalen und lokal-regionalen ökologischen Anforderungen des VUE erfüllen, also die "ökologischen Leader" unter den Energieprodukten, dürfen den Markennamen naturemade star führen. Produkte, die den Namen naturemade basic erhalten, müssen als wichtigste Bedingung den Grundsatz "Energie aus erneuerbaren Quellen" erfüllen. In der Praxis wird es sich bei Stromprodukten um Strom aus bestehenden Wasserkraftwerken handeln, die im Betrieb annähernd CO2 neutral sind und somit nicht zur Beschleunigung des Klimawandels beitragen. Alle vom VUE mit den Qualitätszeichen naturemade basic oder naturemade star ausgezeichneten Energieprodukte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Die Zertifizierung wird alle 5 Jahre durch eine akkreditierte unabhängige Auditierungsinstitution erneuert und jährlich ist ein sogenanntes Kontrollaudit durch eine Auditierungs- oder Revisionsstelle vorgeschrieben.

Wird das Qualitätszeichen naturemade basic für Energieprodukte ohne Zusatzbedingungen vergeben? Energielieferanten, die Schweizer EndkundInnen beliefern, müssen mit dem Verkauf zertifizierter Produkte (naturemade basic / naturemade star) das Fördermodell des VUE erfüllen. Somit wird auch mit dem Verkauf naturemade basic-zertifizierter Produkte über die Lieferantenebene ein Ausbau der naturemade star-zertifizierter Energien sichergestellt und damit ein ökologischer Zusatznutzen erzielt.

Wie stellt der VUE sicher, dass die neuen erneuerbaren Energien nicht durch Wasserkraft konkurrenziert werden? Die Möglichkeit, die ökologisch besten Wasserkraftanlagen als Ökostrom zu zertifizieren, führt im zukünftig liberalisierten Strommarkt zu einer gewissen Gefahr der Marginalisierung der neuen erneuerbaren Energien (Strom aus Biomasse, Sonne oder Wind). Aus diesem Grund hat der Verein für umweltgerechte Energie ein Fördermodell für neue erneuerbare Energien geschaffen. Mit naturemade basic und naturemade star sollenin den nächsten fünf Jahren ca. 20 % des gesamten Stroms der an schweizerische EndkundInnen geliefert wird, zertifiziert werden, was ca. 10 Milliarden kWh entspricht. Hiervon müssen gemäss dem Fördermodell insgesamt 500 Millionen kWh (5 %) aus erstens neuen erneuerbaren Quellen – Sonne, Wind, Biomasse – und zweitens naturemade star Wasserkraft stammen. Von diesen 500 Millionen kWh soll wiederum mindestens die Hälfte (250 Millionen kWh oder 2.5 %) aus neuen erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden.
Das Fördermodell ist an die effektive verkaufte Menge zertifizierten Stroms (naturemade basic und naturemade star) an schweizerische EndkonsumentInnen geknüpft. Die beteiligten Elektrizitätswerke haben sich verpflichtet, naturemade Strom aktiv zu vermarkten und werden dies im Rahmen der regelmässig stattfindenden Zertifizierungen auch nachweisen. Mit diesem ehrgeizigen Ziel, das sich an den ursprünglichen Absichten von E2000 orientiert, unterstreicht der Verein für umweltgerechte Energie seinen Willen, ein für die StromkonsumentInnen glaubwürdiges Qualitätszeichen zu entwickeln.

Welche Produktinformationen erhält der/die EnergiekonsumentIn? Beide Niveaus des Qualitätszeichens verpflichten die zertifizierten Energieproduzenten und Endlieferanten zu einer transparenten und fairen Informationspolitik und Werbung. So bleibt z.B. der Begriff "Ökostrom" naturemade star-Stromprodukten vorbehalten. Allein die Auszeichnung von Energieprodukten mit naturemade gibt dem Kunden / der Kundin noch keine umfassende Auskunft über die Eigenschaften der damit ausgezeichneten Produkte. Aus diesem Grund sollen weitere Angaben in Form einer Produktinformation gegenüber dem Kunden / der Kundin dargelegt werden. Diese Produktinformation muss mindestens folgende Aspekte enthalten:
- die prozentuale Zusammensetzung der verwendeten Energieträger
- die Herkunft der Energieträger
- bei Mischprodukten Angaben zur mengenmässigen Zusammensetzung
- der Standort des/r Kraftwerks/e bzw. Produktionsstätten neuer erneuerbarer Energien
- die Lastqualität (freiwillige Angabe betreffend Spitzenlast, Mittellast oder Bandlast)
- globale Umweltauswirkungen (Ökobilanz) gemäss EcoIndicator 99 (freiwillige Angabe)
- die Zertifikatsnummer.

Wie kommen StromkundInnen zu naturemade Strom? KonsumentInnen, die zukünftig gerne naturemade Strom anstelle des konventionellen Strommixes beziehen möchten, wenden sich direkt an ihren Stromlieferanten und verlangen die mit dem naturemade-Label ausgezeichneten Stromprodukte. Sollte Ihr Lieferant keinen mit naturemade ausgezeichneten Strom anbieten, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir nehmen dann mit Ihrem Lieferanten Kontakt auf. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot von naturemade Strom in der gesamten Schweiz.

Wie kommt der Energieproduzent bzw. Energielieferant zum Label naturemade? Interessierte Energieproduzenten bzw. -lieferanten, die ihre Produkte mit dem Qualitätszeichen naturemade des VUE auszeichnen lassen möchten, melden sich beim VUE, erhalten dort die nötigen Unterlagen, anhand derer sie eine Auditierung ihres Produktes durch eine unabhängige und akkreditierte Auditierungsinstitution vornehmen lassen können. Fällt der Auditbericht an den VUE positiv aus, vergibt der VUE das Zertifikat und der Energieproduzent bzw. -lieferant kann das Qualitätszeichen naturemade basic oder naturemade star gegen eine Lizenzgebühr zu Marketingzwecken verwenden.

Wo sind die Kosten für die Zertifizierung geregelt? Kosten für Energieproduzenten bzw. -lieferanten sind in der Gebührenordnung des VUE detailliert geregelt. Die Kosten setzen sich aus den Honorarkosten der Auditierungsinstitution einerseits und den Lizenz- und Zertifizierungsgebühren des VUE andererseits zusammen. Bei mit naturemade star ausgezeichneter Wasserkraft wird zusätzlich 1 Rappen pro Kilowattstunde in ökologische Massnahmen im Umland des Kraftwerks investiert.

Was geschieht mit dem Geld, das der VUE einnimmt? Die Einnahmen des VUE, die sich aus den Mitgliederbeiträgen, den Zertifizierungs- und Lizenzgebühren ergeben, werden ausschliesslich zur Deckung der laufenden Kosten der Geschäftsstelle sowie für Marketingaufwendungen des Labels verwendet. Die sachgerechte Verwendung der eingenommenen Mittel durch den VUE wird jährlich durch eine unabhängige Revisionsstelle überprüft.

Welche Position bezieht der VUE zu den aktuellen energiepolitischen Vorlagen? Der VUE äussert sich nicht zu tagespolitischen Ereignissen.

Trägt das naturemade Qualitätszeichen dazu bei, dass Energie eingespart wird? Für die Energieproduktion verlangt der VUE den Nachweis, dass der Produzent die nachhaltige Bereitstellung und den effizienten Einsatz elektrischer Energie erhalten bzw. fördern muss. Diese Anforderung wird durch die unabhängige und akkreditierte Auditierungsinstitution im Rahmen des Audits überprüft. Mit der ab 30 Mitarbeitenden geforderten Einrichtung eines Umweltmanagementsystems wird somit auch ein effizienter Umgang mit Energie sichergestellt.

Wird das Qualitätslabel naturemade auch im Ausland vergeben? Zunächst ist die Lancierung des VUE-Qualitätszeichen nur innerhalb der Schweiz vorgesehen, der VUE steht jedoch mit NGOs aus anderen europäischen Ländern in regem Austausch und arbeitet in europäischen Arbeitsgruppen für eine einheitliche Bewertung ökologisch produzierter Stromprodukte mit. Längerfristig ist daher eine gesamteuropäische Anerkennung des Schweizer Qualitätszeichen naturemade in beiden Qualitätsniveaus vom VUE angestrebt.

Wo steht das Qualitätszeichen im Vergleich zu anderen Auszeichnungen für Ökostromprodukte im internationalen Kontext? Im europäischen Ausland existieren auf nationaler Ebene verschiedene Labellösungen. Konzeptionell ist die schweizerische Lösung am ausgereiftesten, vor allem die Wissenschaftlichkeit der Prüfkriterien betreffend.

Haben die Umweltverbände und die Energiebranche nicht grundsätzlich verschiedene Interessen? Die beteiligten Unternehmen und Organisationen haben ein grosses Interesse, naturemade zum Erfolg zu führen, weil damit eine gezielte Förderung der ökologisch besseren Energieprodukte einhergeht. Angesichts der Strommarktliberalisierung ist die schweizerische Wasserkraft gezwungen, sich deutlich von Strombilligangeboten aus nicht erneuerbaren Energiequellen abzugrenzen.

Welchen Status nehmen die Kleinwasserkraftwerke innerhalb des Zertifizierungsverfahrens ein? Kleinwasserkraftwerke werden an den gleichen ökologischen Kriterien wie grosse Wasserkraftanlagen gemessen. Gewisse Vereinfachungen auf administrativer Ebene sollen die Kosten für den Auditierungs- und Zertifizierungsprozess so tief wie möglich zu halten.

Akzeptiert der VUE die naturemade star Zertifizierung einzelner Kraftwerksstufen? Grundsätzlich ja, wobei er die aus diesen Kraftwerksstufen ausgehenden direkten Auswirkungen auf ihre Vereinbarkeit mit den naturemade star Kriterien überprüft. Dort, wo mehrere Kraftwerksstufen einen eng miteinander verflochtenen Betrieb führen, (z.B. durch Übernahme und Weitergabe des Schwalls der Oberstufe), können heikle Abgrenzungsfragen entstehen, die nur im Einzelfall beurteilt werden können.

Welche Energie kann heute schon zertifiziert werden? Energie aus folgenden Energiesystemen kann zertifiziert werden: Biomasse, Windkraft, Photovoltaik und Wasserkraft.

Können die Mehrkosten von zertifizierter Energie aufgrund der von den Kraftwerken (Energieproduzenten) und Energielieferanten (an EndkundInnen) erbrachten Leistungen generell beziffert werden?
Eine solche Ausweisung der Mehrkosten ist nur in einem sehr groben Masse möglich, da die Streuung aufgrund der Eigenheiten jedes Einzelfalles gross ist. Kraftwerke, deren Produktion mit naturemade basic ausgezeichnet wird, müssen die Kosten des Umweltmanagementsystems (falls sie mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigen) und der Zertifizierung tragen sowie Lizenzabgaben an den VUE entrichten. Bei den heute üblichen Stromgestehungskosten fallen alle diese Aufwendungen mit deutlich unter 1 Rp./kWh relativ wenig ins Gewicht. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Erfüllung des Fördermodells: naturemade basic zertifizierte Energie enthält nämlich naturemade star zertifzierte Energie, wovon mindestens die Hälfte aus neuen erneuerbaren Energien (wie Wind, Sonne oder Biomasse) stammen muss. Wird dieser Anteil beispielsweise aus Photovoltaikanlagen bei den heute üblichen Kosten von etwa 0.7 CHF/kWh gedeckt, verteuert sich dadurch der Strom bei Verrechnung eines Mischpreises um rund 2 Rp./kWh. Bei naturemade star Zertifizierungen von Strom aus Wasserkraftwerken entstehen über das Fördermodell hinaus Kosten für die allfälligen Anpassungen an die Anforderungen. Hinzu kommen die jährlich zu entrichtenden Ökostrominvestitionen von insgesamt 1 Rp./kWh (0,1 zu Lasten des Produzenten, 0,9 zu Lasten der Verkäufer), mit denen ökologische Verbesserungsmassnahmen im näheren Umfeld des jeweiligen Kraftwerkes finanziert werden.

Kann der Verein für umweltgerechte Energie (VUE) sicherstellen, dass kein Atomstrom in Pumpspeicherwerken zu naturemade Strom veredelt wird? Ja. Pumpstrom aus nicht erneuerbaren Energiequellen muss von der zertifizierten Stromproduktion abgezogen werden. Dies gilt sowohl für das Qualitätszeichen naturemade basic als auch für das Ökostromlabel naturemade star. Pumpstrom führt erst dann zu keinem Abzug, wenn er nachweislich gleich zertifizert ist wie der aus dem Pumpspeicherwerk gewonnene Strom. Die Kontrolle erfolgt in Form einer Energiebuchhaltung und wird im Rahmen des jährlichen Kontrollaudits von einer akkreditierten Auditierungsinstitution oder einer anerkannten Revisionsstelle geprüft.

Kann der VUE sicherstellen, dass mit dem Erlös aus dem Verkauf von naturemade zertifizierter Produktion bzw. Produkten kein Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen, z.B. Atomstrom, quersubventioniert wird?
Nein. Der VUE macht den lizenzierten Gesellschaften keine Vorgaben in Bezug auf Verwendung der Erlöse aus dem Stromverkauf. Die Lizenznehmer von naturemade verpflichten sich jedoch zu einer Unternehmenspolitik im Sinne einer nachhaltigen Stromproduktion. Darunter wird der Einsatz und die Förderung der erneuerbaren Energien verstanden, womit sich eine Quersubventionierung von Stromprodukten aus nicht erneuerbaren Quellen nicht vereinbaren lässt. Zudem organisieren sich die Elektrizitätswerke heute nach Profit-Center-Strukturen, deren Ergebnisse separat ausgewiesen werden und eine Quersubventionierung nicht zulassen. Den gleichen Vorwurf der Quersubventionierung von Atomstrom hätte man übrigens auch der Solarinitiative und dem Förderabgabebeschluss machen können.

Wie stellt sich der VUE zu einer missbräuchlichen Kommunikation im Zusammenhang mit Ökostrom bzw. "ökologisch produziertem Strom"? Die Lizenzverträge werden entweder für eine Zertifizierung mit naturemade basic oder mit naturemade star ausgestellt. Die alleinige Bezeichnung naturemade (das "Mutterlogo" des VUE) darf zur Kennzeichnung eines Produktes nicht verwendet werden. Der VUE verlangt zudem eine transparente Produkteinformation, die neben der Qualitätsbezeichnung auch die Produktionsart sowie die Herkunft des Stroms aufzeigt. Nur naturemade star-Produkte dürfen die Bezeichnung "ökologisch produzierter Strom" oder "Ökostrom" beanspruchen. Mit naturemade basic werden Produkte gekennzeichnet, die aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Für naturemade star gilt die Bezeichnung "Ökostromlabel", naturemade basic ist das "Qualitätszeichen". Sobald der VUE von einer missbräuchlichen Verwendung der Begriffe Kenntnis erhält, setzt er sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung und sorgt für eine Richtigstellung der Sachlage und eine klare und eindeutige Kommunikation.

Wie stellt der VUE die Einhaltung der zu erfüllenden Kriterien sicher?
Die Kriterien werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens durch eine externe unabhängige Auditierungsinstitution geprüft. Alle fünf Jahre findet eine Rezertifizierung, jährlich ein Kontrollaudit statt.

Welches sind die ökologischen Kriterien?
naturemade basic: Strom aus erneuerbaren Quellen Die zertifizierte Energie muss CO2-arm sein und trägt somit nicht zur Beschleunigung des Klimawandels bei. naturemade basic zeichnet mehrheitlich bestehende Wasserkraftanlagen aus. Grundsätzlich sind die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen, wobei Wert auf eine faire und offene Informationspolitik und ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen Energieproduktion durch das Unternehmen gelegt wird:
- Erfüllung des schweizerischen Umweltrechts
- Energieproduzenten mit mehr als 30 Mitarbeitenden müssen innerhalb von fünf Jahren ein Umweltmanagementsystem einführen
- Nachweis, dass die produzierte Energie aus erneuerbaren Quellen stammt (Pumpstrom aus nicht-erneuerbaren Quellen ist z.B. nicht anrechenbar). Bilanzgrösse ist die Jahressumme der produzierten Energie.
naturemade star: ökologisch produzierte Energie. naturemade star zeichnet die "ökologischen Leader" der Energieprodukte aus, die dem Anspruch an eine nachhaltige Produktion am besten gerecht werden. Für diese Produkte sind die ökologischen Anforderungen sehr streng. Es müssen einerseits globale Kriterien über den gesamten Lebenszyklus der Produktionsanlagen hinweg und andererseits lokale und regionale Kriterien geprüft werden. Für die Wasserkraft gilt grundsätzlich, dass bestehende Kraftwerksanlagen eine ökologische Funktion der genutzten Gewässer sowie der unmittelbar vom Kraftwerksbetrieb betroffenen Landschaft gewährleisten müssen. Die Erweiterung von Anlagen oder neue Anlagen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung schützenswerter Arten, Lebensgemeinschaften, Lebensräumen, Landschaften und Orstbildern führen, ausser es erfolgt ein vollwertiger Ersatz.
Die Solar- und Windkraftverbände haben sich einer Selbstbeschränkung unterworfen, die besagt, dass Photovoltaikanlagen nur auf überbaubaren Flächen und Windkraftanlagen nur auf Flächen gebaut werden, die im Sinne der oben genannten Kriterien als geeignet erachtet werden. Spezielle Kriterien für naturemade star Wasserkraftanlagen: Wasserkraftwerke, die mit naturemade star ausgezeichnet werden, müssen eine eindeutige ökologische Mehrleistung erbringen. Da der Bau von Wasserkraftanlagen einen bedeutenden Eingriffin die Naturressourcen auf lokaler und regionaler Ebene darstellt, wurde von der Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) für die Wasserkraft ein spezielles Verfahren entwickelt: Wasserkraftwerke müssen auf lokal-regionaler Ebene ein Set ökologischer Basisanforderungen erfüllen. Zusätzlich investieren die zertifizierten Wasserkraftanlagen pro zertifizierter Kilowattstunde 0.1 Rappen und zusätzlich pro verkaufter Kilowattstunde 0.9 Rappen in ökologische Verbesserungsmassnahmen. Diese Verbesserungsmassnahmen, die im näheren Umfeld des Kraftwerks getätigt werden, können z.B. eine Erhöhung der Restwassermenge oder die Renaturierung von Flussabschnitten betreffen. In welche Massnahmen investiert wird, vereinbart das Kraftwerk mit den lokalen Behörden und Umweltorganisationen. Die Basisanforderungen für die Wasserkraftwerke orientieren sich an dem ökologischen Niveau neukonzessionierter Anlagen. Die Zertifizierung von neu gebauten Wasserkraftanlagen ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn ein vollwertiger Ersatz für Beeinträchtigungen gefunden wird.
Prüfbereiche der lokal-regionalen Kriterien (LK) für naturemade star aus Wasserkraftanlagen
Restwassermanagement LK-R1: Gedämpft natürliches Abflussregime LK-R2: Minimaler, saisonal angepasster und zuflussabhängiger Sockelabfluss LK-R3: Keine unnatürliche Isolation von Nebengewässern LK-R4: Ausreichende Wassertiefe für Fischwanderung LK-R5: Verzahnung von Oberflächengewässer, Umland und Grundwasser LK-R6: Erhaltung des natürlichen Fliesscharakters in der Restwasser- strecke LK-R7: Erhaltung schützenswerter Lebensräume / Landschaftselemente in ihrer Funktion LK-R8: Erhalt inventarisierter Auen LK-R9: Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt, insbesondere einheimischer Fischarten sowie seltener Pflanzen und gefährdeter Lebensgemeinschaften
Geschiebemanagement LK-G1: Geschiebetrieb bei Hochwasserereignissen LK-G2: Gerinneverlagerung bei Hochwasserereignissen LK-G3: Vermeidung der Sohlenerosion durch ausreichende Geschiebezufuhr LK-G4: Sicherstellung des gewässertypischen Feststoffhaushaltes in der Restwas- serstrecke LK-G5: Ausbildung einer natürlichen Mündungsform von Seitengewässern LK-G6: Standorttypische Geschiebezufuhr ins Unterwasser LK-G7: Ausbildung gewässertypischer Habitate LK-G8: Vermeidung der Schädigung von Artenzusammensetzungen durch Geschiebe-, bzw. Schwebestoffdynamik
Stauraummanagement LK-S1: Vermeidung von Schädigungen von Flora und Fauna durch Spülungen des Stauraumes LK-S2: Zeitlich gedämpfte Entsanderspülungen LK-S3: Keine Beeinträchtigung ökologisch bedeutender Uferbereiche (des Stauraumes) und deren Vernetzung LK-S4: Naturnahe Gestaltung und Vernetzung mit Seitengewässern im Stauraumbereich LK-S5: Vermeidung von Kolmatierung der Sohle während Spülvorgängen LK-S6: Nach Möglichkeit Zulassungen von Verlandungen im Bereich der Stauwurzel LK-S7: Erhaltung inventarisierter Auen im Staubereich LK-S8: Vermeidung kritischer Schwebstofffrachten und Gewährleistung minimaler Sauerstoffkonzentration bei Spülungen LK-S9: Terminierung der Spülungen unter Beachtung der Reproduktionsökologie der betroffenen Gewässer LK-S10: Ermöglichung von Rückzugsmöglichkeiten für die Fauna des Stauraumes bei Entleerungen
Schwall/Sunk-Management LK-SS1: Dämpfung der Abflussschwankungen LK-SS2: Vermeidung einer Trockenfallung in der Rückgabestrecke LK-SS3: Vermeidung kritischer Temperaturschwankungen in der Rückgabestrecke LK-SS4: Vermeidung der Isolation der Fisch- und Benthosfauna in ihren Rückzugshabitaten ausserhalb des Hauptgerinnes LK-SS5: Erhalt oder Ersatzschaffung inventarisierter Auen LK-SS6: Vermeidung der Trockenfallung von Laich- und Jungfischhabitaten LK-SS7: Erhaltung der Vielfalt der Habitate und charakteristischen Landschaftselementen
Anlagengestaltung LK-A1: Vermeidung eines sprunghaften Anspringens der Hochwasserentlastung LK-A2: Jederzeitige Sicherstellung einer Sockelabflussmenge in die Restwasserstrecke LK-A3: Sicherstellung der freien Fischwanderungen aller potenziell vorkommenden, einheimischen Fischarten LK-A4: Vermeidung der Beeinträchtigung der Vernetzung Ufer/Gewässer durch künstliche, laterale Barrieren LK-A5: Naturnahe Gestaltung von Triebwasserkanälen und Unterwassereintiefungsbereichen LK-A6: Geschiebetaugliche Wehrgestaltung LK-A7: Gestaltung von Umgehungsgerinne als zusätzliche Ersatzlebensräume LK-A8: Schutz der in und am Wasser vorkommenden Arten

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